Beitragsordnung

Beitragsordnung des

COMMITRIX endless skating e.V.

§1 Grundsatz

  1. Die Regelungen in dieser Beitragsordnung finden ihre Grundlage in den §7, Absatz 1 der Vereinssatzung in der Fassung vom 22. Juli 2023. Sie ist daher nicht Bestandteil der Satzung.
  2. Dieses Dokument regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von dem Vorstand des Vereins geändert werden.
  3. Diese Verordnung tritt mit Wirkung zum 22. Juli 2023 in Kraft.

§2 Beitragspflicht

  1. Das Beitragsaufkommen ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht pünktlich in vollem Umfang nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbringen. Jedes Vereinsmitglied hat daher einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
  2. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Über die Befreiung der Beitragspflicht entscheidet der Vorstand.

§3 Beschlüsse zum Mitgliedsbeitrag

  1. Die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und der Umlagen wird vom Vorstand beschlossen. Der Vorstand legt die zu zahlenden Gebühren fest.
  2. Die festgesetzten Beträge werden im Februar eines jeden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§4 Höhe des Beitrags

  1. Die Mitglieder haben folgende Beiträge zu zahlen: siehe Anlage.
  2. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
  3. Für die Einstufung in der jeweiligen Mitgliedergruppe, insb. der Altersklasse, gilt das vollendete Segmentierungsjahr (z.B. Lebensjahr) zum 31.12. des Vorjahres. Bei Neuaufnahmen gilt jedoch das Alter am Aufnahmetag (gem. §3 Der Vereinssatzung). Ab dem dritten Kind (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) entfallen die Abteilungsbeiträge sowohl für das dritte Kind als auch für jedes weitere.
  4. Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
  5. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme von ermäßigten Beitragsformen.
  6. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.

§5 Zahlungsform

  1. Die Mitgliedsbeiträge, Sonderumlagen und sonstige Gebühren sind mittels SEPA-Lastschriftverfahren zu zahlen.
    • Bei Einzug durch das SEPA-Lastschriftverfahren sind die Mitglieder verpflichtet, dem Vorstand bei Aufnahme in den Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Erteilt ein Mitglied keine Einzugsermächtigung, ist der Verein berechtigt, den erhöhten Verwaltungsaufwand pauschal mit 35,00 Euro in Rechnung zu stellen.
    • Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zu Ende Ferbuar eines jeden Jahres / einer jeden Abrechnungsperiode auf das Beitragskonto des Vereins. Dabei kann eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich 7,00 Euro anfallen.
  2. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
  3. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind die dem Verein dadurch entstehenden Bankgebühren vom Mitglied zu erstatten.
    • Bei Mahnungen werden zusätzlich Mahngebühren von 5,00 Euro pro Mahnung erhoben.
    • Für die Beitragsrückstände minderjähriger Mitglieder haften deren gesetzliche Vertreter.

§6 Gebühren

  1. Jedes Mitglied hat eine einmalige Aufnahmegebühr von 25,00 Euro zu zahlen, sobald der Aufnahmeantrag bewilligt wird.
  2. Für zusätzliche Vereinsangebote (z.B. Skatekurse, Kunst-Seminare, usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind und in der Anlage zu finden sind. Ggf. müssen diese Zusatzkosten an die jeweiligen Trainer gezahlt werden.

§7 Umlage

Über eine Umlage entscheidet die Mitgliederversammlung nach Maßgabe der Satzung.

§8 Datenverarbeitung

Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

§9 Änderungen

  1. Änderungen, welche die Höhe des Beitrags betreffen, werden von dem Vorstand beschlossen.
  2. Über alle anderen Änderungen, die diese Beitragsordnung betreffen, entscheidet die Mitgliederversammlung.

§10 Vereinsaustritt

Ein Vereinsaustritt ist nur per Einschreiben bis zum 30.09. des Jahres zum Jahresende möglich.

Anlage zu Beitragsordnung des Vereins

Die Mitglieder haben folgende Beiträge zu zahlen:

Mitgliedsgruppe mtl. jährl.
01 Kinder bis 14 Jahre 2,- € 24,- €
02 Jugendliche bis 18 Jahre 3,- € 36,- €
03 Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende, Studenten (18 bis 27 Jahre) 4,- € 48,- €
04 Erwachsene über 18 Jahre 5,- € 60,- €
05 Familien 1 (max. 2 Erwachsene & 2 Kinder) 8,- € 96,- €
06 Familien 2 (max. 2 Erwachsene & 4 Kinder) 14,- € 168,- €
07 Fördernde Mitglieder ohne Stimmrecht ab 5,- € ab 60,- €

Anlage zu Beitragsordnung des Vereins

Die Mitglieder haben folgende Beiträge zu zahlen:

  1. Kinder bis 14 Jahre
    2,- €/Monat
    24,- €/Jahr
  2. Jugendliche bis 18 Jahre
    3,- €/Monat
    36,- €/Jahr
  3. Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende, Studenten (18 bis 27 Jahre)
    4,- €/Monat
    48,- €/Jahr
  4. Erwachsene über 18 Jahre
    5,- €/Monat
    60,- €/Jahr
  5. Familien 1 (max. 2 Erwachsene & 2 Kinder)
    8,- €/Monat
    96,- €/Jahr
  6. Familien 2 (max. 2 Erwachsene & 4 Kinder)
    14,- €/Monat
    168,- €/Jahr
  7. Fördernde Mitglieder ohne Stimmrecht (ohne Aufgaben/Dienste im Verein)
    ab 5,- €/Monat
    ab 60,- €/Jahr